Kultur- und Heimatverein

Falkensteiner Vorwald e.V.

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Gedenkstein oder Sühnekreuz?
Von Heinz Glashauser


Im dritten Bilderrätsel machte der Kultur-
und Heimatverein Falkenstein die Öffent-lichkeit auf ein seltsames steinernes Kreuz aufmerksam, das etwas verborgen neben der Straße von Walderbach nach Dieberg steht. Auf dem Stein ist ein großes Kreuz sowie
eine Zange, eine Axt und ein Hammer eingemeißelt.

Als ich das erste Mal den Stein versteckt neben der Straße entdeckte, wollte ich natürlich wissen, welche Geschichte hinter diesem Stein steckt. Ich kenne ein ähnliches, nur wesentlich kleineres Doppelkreuz, das
auf der Brücke von Kallmünz steht und auf dem eine Schere für den Schneider und ein Symbol für einen Bäcker eingemeißelt sind. Die Kallmünzer Sage berichtet davon, dass
ein Bäcker einen Schneider (oder auch umgekehrt) an dieser Stelle erschlagen habe.

Das Sühnekreuz dürfte etwa um das Jahr 1500 oder vorher errichtet worden sein. Nach 1500 verschwanden die Sühnekreuze immer mehr, weil eine neue Rechtsprechung gültig war, die den Sühnegedanken abschaffte und den Bestrafungsgedanken in den Vordergrund rückte.
Maximilian I. erließ diese neue Rechtsprechung im Jahre 1495 auf dem Reichstag zu Worms. Ab diesem Zeitpunkt wurde die private Einigung bei Streitigkeiten verboten und die öffentliche Gesetzgebung übernahm die Bestrafung.

Wie war es vorher? Es war Aufgabe der Familie des Toten den Schuldigen zu ermitteln.  Bei einem Totschlag etwa stand nicht die Bestrafung des Täters im Vordergrund sondern der Sühnegedanke. So musste etwa ein Ausgleich für die Arbeitskraft des Toten geleistet werden. Dieser Ausgleich war häufig finanzieller Art. Es wurde zwischen den Familien des Täters und des Toten ein Vertrag geschlossen, in dem dieser Ausgleich genau festgelegt wurde. Oft wurde auch noch ein Sühnekreuz verlangt.  Auf dem Sühnekreuz waren häufig die Tatwaffen abgebildet oder Werkzeuge, die den Beruf der beiden Betroffenen erkennen ließen. Keine Polizei, kein Staatsanwalt oder Richter hatte damit zu tun, sondern nur die beiden Familien. Man wusste aus Erfahrung, welches Unheil Fehden im Mittelalter anrichteten und dies war ein Versuch diese Fehden zu vermeiden.

Welche Bewandtnis hatte es mit diesem Sühnekreuz? Der Brauch war ja schon uralt und ging auf die Jenseitsvorstellungen der Germanen zurück. Diese glaubten, wenn jemand gewaltsam stirbt, irrt seine Seele umher, bis ihr ein Platz zugewiesen wird. Dieser Platz wurde durch den Stein geschaffen. Der Stein, so dachte man, bringe die Seele zur Ruhe. Dies könnte übrigens auch die Entstehung der Grabsteine auf unseren Friedhöfen erklären. Im Mittelalter war dieser Gedanke noch irgendwie gegenwärtig. Er wurde nur durch das Christentum etwas umgedeutet. So dachte man, wenn Menschen das Sühnekreuz sehen, werden sie ein Gebet für den Verstorbenen sprechen und dadurch zu seiner Erlösung beitragen. Das Kreuz wurde entweder am Ort der Tat aufgestellt oder auch an einer Wegkreuzung, weil da ja besonders viele Leute vorbeikamen, die Gebete sprechen konnten.

Steinsetzungen hatten noch eine andere Funktion. Die Grenzen zwischen einzelnen Besitztümern wurden durch Grenzsteine bestimmt. Diese Grenzsteine konnte nicht irgendwer setzen, sondern es wurden von der Gemeinde 7 Feldgeschworene bestimmt, die unter den Stein einen bestimmten Gegenstand legten. Die Feldgeschworenen mussten schwören, dass sie diesen Gegenstand nie verraten würden. Kam es nun zu Grenzstreitigkeiten, mussten sie nachsehen, ob dieser Gegenstand sich noch unter dem Stein befand. War dies nicht der Fall, so wusste man, dass jemand diesen Grenzstein versetzt hatte. Darauf standen schwere Strafen. Auch viele Spukgeschichten gehen darauf zurück. Wer einen Grenzstein versetzt, muss zur Strafe nach seinem Tode diesen Grenzstein umhertragen. Gerichte fanden früher unter freiem Himmel statt, meist unter Bäumen. Solche Gerichtsbäume waren entweder Linden oder Eichen.

Nachdem nun der Sühnegedanke durch den Strafgedanken abgelöst wurde, wurden auch Gefängnisse geschaffen, in die man die Straftäter werfen konnte. Diese mussten dann auch noch für ihre Gefangenschaft bezahlen, sofern etwas von den Tätern zu holen war. Keiner konnte im Mittelalter ohne Verhandlung verurteilt werden. Es mussten Zeugen befragt werden, die die Tat beobachtet hatten. War kein Zeuge vorhanden, so wurden häufig Gottesurteile gesprochen, da die Richter sonst nicht wussten, wie sie entscheiden sollten. Später war auch die Folter ein rechtmäßiges Mittel um Geständnisse zu bekommen. Unter der Folter wurden selbstverständlich auch Geständnisse über Straftaten abgelegt, die niemals begangen wurden. Viele Straftaten wurden durch den Galgen bestraft. Fast jede Ortschaft hat heute noch in seiner Nähe einen Galgenberg. Noch 1804 wurde eine Zigeunerin am Galgen aufgehängt, weil sie ein Huhn und einen Laib Brot gestohlen hatte. Ein Höhepunkt an Grausamkeiten waren wohl die Hexenprozesse. Anfangs wurden fast nur Frauen verurteilt, später ebenso viele Männer. Die schlimmste Todesart war das Rädern. Mit einem Wagenrad wurden den Opfern zuerst alle Unter- und Oberschenkel sowie alle Unter- und Oberarme und auch der Brustkorb gebrochen. Dann wurde er auf ein Wagenrad gespannt. Das Wagenrad wurde aufgestellt und der Todeskampf konnte sich über mehrere Tage hinziehen.

Soviel zu den Auswüchsen des Strafgedankens!

 

Kehren wir zurück zu unserem Stein zwischen Walderbach und Dieberg. Ich hätte den Stein ins
15. Jahrhundert datiert, wenn es nicht auch eine
Sage zu diesem Stein gäbe. Der Sage nach sollen
ein Schmied und ein Wagner auf dem Nach-hauseweg vom Rentamt in Walderbach so in
Streit geraten sein, dass der Wagner den Schmied erschlug, aber auch der Wagner war so schwer verletzt, dass er tot auf dem Nachhauseweg liegen blieb. An der Stelle, an der auch der Wagner starb, steht heute noch ein Marterl aus Eichenholz. Das Marterl steht (nach Information von Frau Beate Fink) an den Waldgrenzen (Tannenlohe – Schwarz-graben) auf der rechten Seite von Waldhaus Ein-siedeln her. Sie schreibt über den Standort des Marterls: „Auf der Straße Waldhaus Einsiedeln Richtung Muckenbach ist es ca. 20 m nach der 3. Waldwegeinfahrt.“

 

Typisch für ein Sühnekreuz sind die Werkzeuge,
die auf dem Stein zu sehen sind; eine Zange und
ein Hammer, das sind die Werkzeuge dieser Berufe.
Das Rentamt in Walderbach wurde aber erst im Jahre 1803 eröffnet. Falls nun dieser Hinweis,
dass beide auf dem Nachhauseweg vom Rentamt waren stimmt, dürfte es sich weniger um ein mittelalterliches Sühnekreuz als um einen Gedenkstein handeln, der im Stile der Sühnekreuze angefertigt wurde.

Bedanken möchte ich mich vor allem bei Angelika Schedl, von der ich die Sage über diesen Stein erhalten habe und bei Beate Fink, die mich auf das Marterl aus Eichenholz hinwies, welches an der Stelle stehen soll an der auch der Wagner starb. Sie hat mir auch das Foto über das Marterl zugesandt.

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