Kultur- und Heimatverein

Falkensteiner Vorwald e.V.

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Hexenverfolgung im Vorderen Bayerischen Wald

  

 Vortrag von Berta Huthöfer
 Bearbeitung von Heinz Glashauser

Der Vortrag von Berta Huthöfer beim Kultur- und Heimatverein Falkensteiner Vorwald e.V. im November 2009 weckte großes Interesse. Vor ca. 30 Besuchern eröffnete sie: „Heut´ geht´s um die Hex, um die Hexenverfolgung im Vorderen Bayerischen Wald. Von wegen Gute Alte Zeit – ich möchte damals nicht gelebt haben“, so begann sie ihren Vortrag und begründete dann ihre Einschätzung.

Falkenstein gehörte damals nicht zum Pflegeamt Wetterfeld, sondern hatte ein eigenes, das dem Pflegegericht Mitterfels unterstellt war. Berta Huthöfer suchte im Archiv in Mitterfels und Landshut über Berichte von Hexenverfolgungen im Bereich Falkenstein und konnte außer einem einzigen Fall dazu nichts finden.

Die Margaretha Würthin war eine 30-jährige Landstreicherin, die selbst lediges Kind einer Bettlerin war und mit betteln, kleinen Diebstählen kümmerlich ihr Leben fristete. Sie wurde mehrmals im Heu geschwängert und hat dann bei Nacht und Nebel die Kinder beiseite geschafft, bis sie dem Malefizgericht ausgeliefert wurde. Weil sie in Mitterfels gefangen gehalten wurde, vollstreckte der Scharfrichter aus Straubing das Todesurteil. Das Pfleggericht Mitterfels war eines der größten Gerichte im Kurfürstentum Bayern. Es umfasste die Märkte Bogen und Falkenstein, die Klöster Oberalteich, Windberg, Frauenzell und Metten sowie insgesamt 43 Hofmarken, Schlösser und Adelssitze.

Warum handelt es sich bei Margaretha Würthin um einen Hexenprozess und um keine normale Bestrafung für Kindsmord?  Margaretha Würthin gestand unter Eid, dass zu ihr im Stadl ein unbekannter schwarzer Mann mit Rauchfangohren gekommen sei. Ihr wurde also Buhlschaft mit dem Teufel nachgesagt.

Buhlschaft mit dem Teufel spielte überhaupt eine große Rolle bei den Hexenprozessen, und die unendlichen Qualen, die sog. Hexen erleiden mussten, sind auch dadurch zu verstehen, dass man im Mittelalter glaubte, die Qualen würde man nicht nur den Hexen zufügen sondern auch gleichzeitig dem Teufel.

Welche Hexenprozesse im Landkreis Cham gab es noch?

1539 wurde die Hutmacherin Barbara Eylen aus Cham beschuldigt eine Hexe zu sein. Sie kam aber glimpflich davon. Sie musste schwören, niemanden mehr zu verhexen.

Das Halsgericht von Stamsried (es ging dabei um Kopf und Kragen) ließ eine „lose Weibsperson, die mit Schatzheben und der gleichen Dinge die Leute betrogen hatte, gefänglich einziehen und gütlich und peinlich verhören“. (Ein peinliches Verhör war gleichbedeutend mit Folterung.)

Eine weitere Frau aus dem Amte Wetterfeld war die „alte Zannerin“. (Sie war lediglich 40 Jahre alt und galt schon als alt, was darauf hindeutet, dass die Lebenserwartung damals nicht recht hoch war.)

Sie ist wegen „erschrecklicher Zauberein, Anmachung höchst schädlicher Gewitter, Donner, Hagel, Wind, Regen, Steinregen über das Gehölz, Vieh, Getreide, Schickung zauberischer Wölfe, Machung der Mäuse und anderes, Verkrümmung unterschiedlicher Personen, Reitung und Zuschandebringung vieler Pferde, item nächtlicher Ausfahrung auf die Hexentänze, Treibung der Sodomiterei mit dem bösen Feind, Verleugnung und überaus grausamer Entunehrung und gräulicher Verspottung Gottes, hl. Maria Virginie und aller Heiligen, teuflischen und erschrecklichen Missbrauchung des hochheiligen Sakraments des Altars und (vieler zu geschweigen) anderer grausamer Untaten, zu gefänglicher Haft gezogen und den 23. Dezember 1655 nach verhero mit einer glühenden Zange gegebenen Zwicks auf dem Scheiterhaufen zu Asche verbrennet.“

Ein Bauer von Zimmering zeigte eine Dirn an, weil sie seiner Ehefrau „eine Büschlein mit zauberischen Sachen“ in das Kopfkissen gelegt habe. Sie wurde 1669 hingerichtet.

Ein gefürchteter kurfürstlicher Hexenrichter war der Simon von Labique zu Lanoy auf Regenpeilstein, der, obwohl die Hexenverfolgungen schon wieder abklangen, ein gnadenloses Regiment führte.

In schwere Bedrängnis gerieten in dieser Zeit auch die Hebammen, weil sie durch die Geburten mit „unreinen Säften“ der Hexen in Berührung kamen und somit selber leicht als Hexen verfolgt wurden.

Im Mittelalter war Roding „Hundertschafts-Malstätte“, d. h. die Verhandlungen fanden auf dem Marktplatz statt. In Falkenstein gab es dafür das Herrschaftsgericht.

Für die todeswürdigen Verbrechen war aber das Pflegamt Wetterfeld zuständig.

Auf dem Marktplatz von Roding wurden die Leute an den Pranger gestellt. Der Pranger am Rathaus erinnert daran, dass der Markt Roding Urteile fällen und vollstrecken durfte.

Dieses an den Pranger stellen, war auch ein öffentliches Ereignis. Vier Stunden lang durften die Leute am Pranger beschimpft verhöhnt und geschmäht werden. Anschließend wurde sie dann ans Tor gebracht und hinausgeworfen. Sie durften dann Roding niemals mehr betreten.

Ein Grund, an den Pranger gestellt zu werden, waren oft kleine Vergehen, wenn z. B. der Herrin Geld in der Schatulle fehlte, egal ob die Anschuldigungen gerechtfertigt waren oder nicht.

Für zänkische Frauen gab es die „Doppelgeige“. Auf der Burg Falkenstein ist ein Nachbau solch einer Doppelgeige zu besichtigen.

Berta Huthöfer zeigte auch auf, dass dieser Hexenwahn wohl nicht in der Kirche ihren Ursprung nahm. Bis ins frühe Mittelalter wehrte sich die Kirche gegen Aber- und Hexenglauben. Aber mit Beginn des 16. Jahrhunderts wurde die Zeit zunehmend unruhiger. Die Glaubensgegensätze begannen auszuarten.

Leider waren es doch zwei Dominikaner, die eine Verordnung zur Ausrottung des Hexengesindels verfassten: den berühmten „Hexenhammer“.

Auch Luther und Calvin befürworteten die Hexenverfolgung.

1532 erließ Kaiser Karl V. in Regensburg die „peinliche Gerichtsordnung“, die berühmte Carolina, in der eben die Folter erlaubt wurde.

Der Dominikaner Heinrich Institoris, (eigentlich Heinrich Kramer), einer der Verfasser des Hexenhammers (1486), war überzeugt davon, dass die Frau von Natur aus schlecht und ein williges Werkzeug des Teufels sei.

Das Kurfürstentum Oberpfalz verzichtete aber zunächst auf Hexenjagd, Anzeigen wurden zwar verfolgt aber es gab keine Hexenprozesse.

Ab 1621 übernahm Herzog Maximilian die Oberpfalz, und von diesem Zeitpunkt an gehörte der Münchner Hof zu den Befürwortern von Hexenprozessen.

Die Richtstätte befand sich meist auf einer Anhöhe und trägt heute noch vielfach die Bezeichung Galgenhöhe oder Galgenberg. Auch in Falkenstein gibt es solch einen Galgenberg. Er befindet sich in der Nähe von Völling.

Berta Huthöfer ging auch auf die Bestrafungen im Mittelalter ein. Es gab unterschiedliche Strafen, mit unterschiedlicher Qual.

1.       Das Hängen

Dies galt als eine der abscheulichsten Strafen. Die Verurteilten wurden hängen gelassen und

verwesten praktisch am Galgen. Dies sollte der Abschreckung dienen.

2.       Das Rädern

war wohl die schrecklichste Todesart. Mit Wagenrädern wurden den Verurteilten die Knochen zerbrochen. Anschließend stellte man das Wagenrad auf und flocht die Verurteilten in das Wagenrad. Bei lebendigem Leibe und gebrochenen Gliedern blieben sie im Wagenrad bis sie starben. Das Leiden konnte bis zu vier Tagen dauern.

3.       Das Verbrennen

dies war die Strafe für Hexen und Ketzer. Man war auch noch der Meinung, das Feuer würde die Seelen reinigen und man würde den Hexen damit etwas Gutes tun.

Theologen waren auch der Meinung, Folter und Verbrennung würde der Teufel selbst erleiden müssen, was in ihren Augen jegliche Folter und Qual rechtfertigte.

Als Frau konnte man leicht der Hexerei bezichtigt werden. Schon besondere Merkmale wie rote Haare, Muttermale, besondere Schönheit oder Hässlichkeit, der Neid von Mitmenschen, Reichtum aber auch besondere Armut usw. konnte dazu reichen, um als Hexe bezichtigt zu werden

Die Gute Alte Zeit, so Frau Berta Huthöfer, war wohl doch nicht so gut.

Die Anwesenden dankten Frau Huthöfer mit Applaus für ihre Ausführungen und ihre Mühe. Dass das Thema die Anwesenden stark beschäftigte, zeigte sich darin, dass nach den Ausführungen das Gespräch noch lange nicht zu Ende war.

Im Anschluss daran erfolgte noch eine Diskussion unter den Anwesenden, in der festgestellt wurde, dass man gar nicht bis ins Mittelalter schauen müsse, um besondere Grausamkeiten festzustellen, sondern dass es auch in der heutigen Zeit genügend Grausamkeiten gebe, die wohl etwas andere Formen hätten als damals. Folter gebe es auch heute noch. Es scheint, dass es im Menschen wohl ein gewisses Potential an Grausamkeit gebe, welches in den unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Formen annehme.  Die Möglichkeit zur Grausamkeit sei in jedem Menschen angelegt, wenn er sie nicht in sich zähmen könne. Wut, Enttäuschung und die Gelegenheit zur Machtausübung und Herrschaft über die Mitmenschen könne diese Grausamkeit zum Leben erwecken und sei als Gefahr ständig gegenwärtig.

 

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